…und wer trägt die Kosten?
Die meisten ergotherapeutischen Leistungen werden Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen größtenteils übernommen.
Die meisten ergotherapeutischen Leistungen werden Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen größtenteils übernommen.